Bundesverfassungsgericht: Kürzung der Ausgleichsbeträge für den Ausbildungsverkehr ist verfassungswidrig
21. Januar 2010
Das Bundesverfassungsgericht hat die Kürzung der Ausgleichsbeträge für die ÖPNV-Unternehmen im Ausbildungsverkehr wegen Mängel im Gesetzgebungsverfahren für verfassungswidrig erklärt. So heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss vom 8. Dezember 2009 (Aktenzeichen 2Bvr758/07). Alleine den bayerischen Verkehrsunternehmen sind durch die seit 2004 auf Grundlage des Haushaltsbegleitgesetzes erfolgten finanziellen Einschnitte im Schüler- und Ausbildungsverkehr bis heute insgesamt über 100 Millionen Euro entzogen worden. Der LBO und die betroffenen Verkehrsunternehmen fordern nun eine Korrektur der erfolgten Mittelkürzung.
Zur Kompensation von Einnahmeverlusten, die durch ermäßigte Fahrpreise für Schüler, Auszubildende und Studenten entstehen, erhalten die Verkehrsunternehmen Ausgleichsleistungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (§ 45a PBefG). Diese gewährleisten, dass Schüler und Auszubildende zu familienfreundlichen, günstigen und sozialverträglichen Fahrpreisen zur Schule befördert werden können. Seit 2004 wurden die Ausgleichsleistungen aufgrund des Haushaltbegleitgesetzes 2004 (Koch-/Steinbrück-Vorschläge) schrittweise um bis zu 12% pro Jahr gekürzt. Allein in Bayern sind den rund 1.000 kommunalen und privaten Nahverkehrsunternehmen sowie den Bahnbusgesellschaften hierdurch über 100 Millionen Euro verloren gegangen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist von enormer politischer Bedeutung. Die von den Kürzungen betroffenen ÖPNV-Unternehmen fordern nun von der Politik, den rechtmäßigen Ausgleichsanspruch wiederherzustellen. „Ein zukunftsorientierter und attraktiver Nahverkehr kann nur gewährleistet werden, wenn die erforderlichen finanziellen Grundlagen wieder hergestellt werden“, mahnt LBO-Präsident Heino Brodschelm.
In Bayern werden jährlich über 330 Mio. Schüler und Auszubildende im Linienbusverkehr zur Ausbildungsstätte befördert. Aufgrund der hohen Beförderungszahlen ist es vor allem in ländlichen Raum häufig der Schülerverkehr, der es als Rückgrat des Linienverkehrs wirtschaftlich überhaupt erst ermöglicht, für die gesamte Bevölkerung ein Grundangebot an Beförderungsleistung anzubieten. Umso wichtiger ist es, die Funktionsfähigkeit und Attraktivität des klimafreundlichsten Verkehrsträgers Omnibus im Schüler- und Nahverkehr sicherzustellen. Der LBO fordert daher von der Politik, die verfassungswidrigen Kürzungen im Ausbildungsverkehr schrittweise wieder zurückzunehmen
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