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Mobilität

Nicht jede Branche bringt die Welt ins Rollen. Wir schon!

Sicher und pünktlich

Mit dem Bus bin ich immer rechtzeitig in der Schule. Schade!

Fernlinienverkehr

Liberalisierung des Fernbusverkehrs

Mit der Liberalisierung des Buslinienfernverkehrs im Jahr 2013 wurde ein neues Mobilitätsangebot geschaffen. Der LBO begrüßt die Liberalisierung des Buslinienfernverkehrs ausdrücklich. Die Liberalisierung bringt besonders Vorteile für die Verbraucher und die Umwelt. Das Verkehrsangebot wird für den Verbraucher nicht nur vielfältiger sondern auch „grüner“ und günstiger. Darüber hinaus bedeutet ein Mehr an Mobilität gerade für ein Flächenland wie Bayern eine Stärkung des Wirtschafts- und Tourismusstandortes. Denn dort wo es keine Flughäfen gibt und Gleise enden fährt der Bus weiter.

Fernbuslinienverkehre sind für alle Bevölkerungsgruppen aufgrund des Komforts und der attraktiven Preisgestaltung eine willkommene Mobilitätsalternative und erhalten zwischenzeitlich eine hohe Akzeptanz bei den Verbrauchern.

Die Fernbusliberalisierung ermöglicht ein umweltfreundliches, kostengünstiges und sicheres Reisen. Für viele junge Menschen ist der Bus eine günstige Alternative zu den PKW-Mitfahrzentralen. Auch viele ältere Reisegäste schätzen die direkten Verbindungen ohne Umsteigen.Besonders erfreulich ist die dynamische Entwicklung des noch jungen Marktes. Fernbusse bieten inzwischen ein stabiles und preisgünstiges Mobilitätsnetzwerk, ob innerhalb Deutschlands, in das europäische Ausland, über Nacht oder dort, wo die Bahn nicht mehr fährt.

Der Fernbus festigt seine Rolle als Reisealternative zu Bahn und Pkw und hat sich in kurzer Zeit als wichtiges zusätzliches Mobilitätsangebot im Personenfernverkehr durchgesetzt.

§ 42 a Personenverkehr (PBefG)

Der Fernbuslinienverkehr wird in § 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) als Personenfernverkehr definiert. Durch die Änderung des § 13 Absatz 2 PBefG und die Einfügung des § 42a PBefG wurde der Konkurrenzschutz der Eisenbahnen im Fernverkehr und auch der Schutz von bestehenden Fernbuslinien beseitigt. Die Neuregelung soll den Wettbewerb zwischen Omnibussen und Eisenbahnen im Fernverkehr ermöglichen und dem Verbraucher eine attraktive Beförderungsalternative eröffnen. Durch die Gesetzesänderung wurden eine Reihe von Erleichterungen geschaffen, insbesondere:

  • automatische Entbindung von der Betriebspflicht nach einer Anzeige über die beabsichtigte Einstellung des Verkehrs (§ 21 Absatz 5 PBefG)
  • Wegfall der Genehmigungspflicht für die Beförderungsentgelte (§ 45 Abs. 2 Nr. 1  PBefG)
  • Wegfall der Genehmigungspflicht für Fahrplanänderungen (45 Abs. 2 Nr. 2 PBefG)

An der Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs sollen auch mobilitätseingeschränkte Personen teilhaben können. Daher wurde in § 42b PBefG festgelegt, dass die im Fernbuslinienverkehr eingesetzten Omnibusse für die Beförderung von mindestens zwei Rollstuhlnutzern ausgerüstet sein müssen. Diese Regelung ist am 1. Januar 2016 für neue Omnibusse in Kraft getreten und gilt seit 1. Januar 2020 für alle Omnibusse gelten.

Fernbusmarkt in Zahlen

Fernbusse sind ein attraktives, zusätzliches Mobilitätsangebot, das von vielen Menschen als Ergänzung zu Pkw, Bahn und Flugzeug genutzt wird.

Dies bestätigt auch die Akzeptanz durch die Fahrgäste. 2016 nutzten 24 Millionen Fahrgäste in Deutschland den Omnibusfernlinienverkehr (2015: 23 Millionen, 2014: 16 Millionen, 2013: 8 Millionen).

Seit Beginn des Jahres 2017 wächst der Fernbusmarkt wieder. Nach der vierteljährlichen Erhebung von IGES gibt es im zweiten Quartal 2017 251 Fernbuslinien. Pro Woche erfolgen derzeit 6.384 Fahrten (= 3.192 Hin- und Rückfahrten).

Als preisgünstige und umweltfreundliche Alternative hat sich der Fernbus als vierte Säule des Fernverkehrs neben Bahn, Pkw und Flugzeug etabliert.

 

Fernverkehrsmarkt

Bezogen auf den gesamten Fernverkehrsmarkt steht der Fernbus im intermodalen Wettbewerb zum privaten PKW als Marktführer sowie den Bahnangeboten im Fernverkehr und den innerdeutschen Flugverbindungen.

Auch die Monopolkommission zur Bahn hat in einem Sondergutachten (August 2017) den intermodalen Wettbewerb zwischen der Bahn und dem Fernbus beleuchtet. In diesem Zusammenhang analysiert die Monopolkommission unter anderem die Liberalisierung des Fernbusmarktes, eine von der Bahnlobby geforderte Ausweitung der Bedienverbote zum Schutz des SPNV sowie die geforderte Neuordnung der Infrastrukturfinanzierung bei Fernbus und Schienenpersonenfernverkehr. Die Liberalisierung des Fernbusmarktes wird von der Monopolkommission als ausgesprochen positiv bewertet. So heißt es: „Der nun bestehende Wettbewerb zwischen systemisch unterschiedlichen Verkehrsträgern optimiert den Verkehrsmix einer Volkswirtschaft. Kann ein Verkehrsträger eine bestimmte Relation besser bedienen als etwa die Eisenbahn, ist es volkswirtschaftlich effizient, wenn die Verbindung durch den Anbieter mit dem besten Angebot bedient wird. (…) Durch die systemischen Vorteile des Fernbusses können zusätzliche Halte und Relationen in das Verkehrsnetz integriert werden, welche die Eisenbahn wegen fehlender Schieneninfrastruktur oder aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht (mehr) bedient. Die schnelle Entwicklung des Marktes seit der Liberalisierung deutet darauf hin, dass durch eigenwirtschaftliche Linienverkehre im Fernbussegment erhebliche Wohlfahrtsgewinne realisiert werden konnten. (…) Durch das Aufkommen der Fernbuslinien hat sich die Zahl der Städte mit Anschluss an das nationale und internationale Fernverkehrsnetz verdoppelt (…).

Von den insgesamt 577 deutschen Fernverkehrshalten (Stand April 2017), die mindestens über eine Fernzug- oder Fernbusverbindung verfügen, wird rund die Hälfte ausschließlich von Fernbussen bedient. (…) Profitiert haben auch kleine und mittlere Städte, darunter vermehrt solche, die infolge der Streckenstreichung der Deutschen Bahn AG um die Jahrtausendwende ihren Zugang zum Fernverkehr verloren hatten.“

Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät. Alle zwei Jahre veröffentlicht die Kommission ein umfassendes Hauptgutachten zu aktuellen Themen der Wettbewerbspolitik. Darüber hinaus werden auch Sondergutachten veröffentlicht. Zum Bahnbereich erscheint alle zwei Jahre ein Gutachten.

Das Sondergutachten Nr. 76 der Monopolkommission unter dem Titel  "Bahn 2017: Wettbewerbspolitische Baustellen" finden Sie im Wortlaut hier:  Monopolkommission. Der intermodale Wettbewerb auf den Verkehrsmärkten wird in Kapitel 3 dargestellt.

 

 

 

Barrierefreiheit im Fernlinienbus

Das Bundesverkehrsministerium hat ein Handbuch „Barrierefreiheit im Fernlinienbus“ herausgegeben (Pressemitteilung vom 29.8.2017 Handbuch Barrierefreiheit).

Dieser Leitfaden gibt auf über 80 Seiten einen Überblick über die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen für den Fernbuslinienverkehr, darunter die neue Vorgabe, dass ab Januar 2020 alle eingesetzten Busse barrierefrei sein und mit mindestens zwei Plätzen für Rollstuhlfahrer ausgestattet sein müssen.

Darüber hinaus gibt das Handbuch weiterführende Empfehlungen, um für alle Menschen die Teilhabechancen im Fernbuslinienverkehr weiter auszubauen. Das Handbuch enthält auch übersichtliche Fahrgastinformationen.

Das Handbuch ist abrufbar beim BMVI unter: "Barrierefreiheit im Fernlinienbus"

Wegweiser Omnibus

Klimawandel, Luftverschmutzung, Lärm und Staus sind entscheidende Einflussfaktoren für die Gestaltung einer modernen, zukunftsorientierten Verkehrspolitik. Gleiches gilt für die begrenzten finanziellen Ressourcen sowie den großen Bedarf nach verlässlicher und bezahlbarer Mobilität sowohl in den Städten als auch im ländlichen Raum. Ein Verzicht auf Mobilität ist dabei keine Option. Denn mobil sein bedeutet mehr als lediglich von A nach B zu kommen. Vielmehr ist es entscheidend für Lebensqualität, Unabhängigkeit und gesellschaftliche Teilhabe, den nächsten Supermarkt oder Arzt sowie Freunde und Verwandte erreichen zu können. Es gilt somit, den Verkehr nachhaltig und wirtschaftlich zu organisieren und dabei den Menschen im Fokus zu haben. Die private Busbranche kann hier einen entscheidenden Beitrag leisten. Eigenverantwortliches Unternehmertum, das den Kunden ins Zentrum stellt, sorgt sowohl im Nah- als auch im Fern- sowie im Gelegenheitsverkehr für umweltfreundliche, effiziente und eigenwirtschaftliche Mobilität. Die Broschüre "Wegweiser Bus" gibt Impulse für einen nachhaltigen, wirtschaftlichen und zukunftsorientierten Verkehr.

 

Wegweiser Omnibus