Der ÖPNV in Bayern
Der ÖPNV ist für das Flächenland Bayern mit einer Einwohnerzahl von 181 Einwohner/km² (Bundesdurchschnitt: 229 Einwohner/km²) [Stand April 2016] und einer Größe von rund 71.000 km² unverzichtbar. Dies auch vor dem Hintergrund, dass sich von den über 12,79 Millionen bayerischen Bürgern 2,5 Millionen Bürger auf die acht Großstädte konzentrieren, während sich die restlichen rund 10 Millionen Menschen weit über das Land verteilen.
Der ÖPNV mit Bussen ist in Bayern ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur und garantiert die Anbindung von ländlichen Regionen mit den städtischen Bereichen. In vielen kleinen Gemeinden und mittleren Städten sichert der ÖPNV den Bürgern eine Grundmobilität.
Durch regelmäßige Haltestellenbedienung, optimale Vernetzung und Abstimmung des Liniennetzes sowie Verknüpfung und Anbindung an die Schiene wird größtmögliche Mobilität zu günstigen und attraktiven Tarifen für die Fahrgäste sichergestellt und eine Beförderung in modern, barrierefrei und behindertengerecht ausgestatteten Fahrzeugen garantiert.
Der Bus ist in jedem Verkehrsraum die Lebensader für einen funktionsfähigen, qualitativ und quantitativ hochwertigen ÖPNV zu bezahlbaren Preisen.
Daneben hat der ÖPNV in Bayern auch eine bildungspolitische Bedeutung. Der ÖPNV stellt für die über 2 Millionen Schüler, Studenten und Auszubildenden sicher, dass sie ihre Schulen und Ausbildungsstätten auch aus ländlichen Regionen erreichen können. Täglich werden alleine in Bayern 1,3 Millionen Schüler und Auszubildende mit dem Bus in die Schule bzw. zur Ausbildungsstätte zu familienfreundlichen, günstigen und sozialverträglichen Schüler- und Ausbildungstarifen befördert.

Finanzierung ÖPNV & Schülerverkehr in Bayern
Die Finanzierung des ÖPNV und des Schulbusverkehrs in Bayern basiert auf den Säulen Fahrgeldeinnahmen, Regionalisierungsmittel, Ausgleichsleistungen nach § 45a PBefG, Abgeltungszahlungen nach § 148 SGB IX, ÖPNV-Zuweisungen, GVFG-Förderung und Fahrzeugförderung sowie Zuweisungen für die Schülerbeförderung.
- Fahrgeldeinnahmen (Einnahmen aus Fahrscheinverkäufen)
- Regionalisierungsmittel (Die Länder erhalten vom Bund Finanzmittel für die Bestellung von Nahverkehrsleistungen.)
- Hilfen für den Ausbildungsverkehr (zum Ausgleich von Einnahmeverlusten, die durch ermäßigte Fahrpreise für Schüler, Auszubildende und Studenten entstehen, erhalten die Aufgabenträger vom Freistaat Bayern entsprechende Hilfen gemäß Artikel 24 BayÖPNVG)
- Abgeltungszahlungen für die kostenlose Beförderung Schwerbehinderter (Die Verkehrsunternehmen erhalten auf Antrag einen Ausgleich für die kostenlose Beförderung schwer behinderter Personen.)
- ÖPNV-Zuweisungen (Zuweisungen des Freistaates Bayern an die Aufgabenträger des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs zur Minderung der Defizite aus dem allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr, Artikel 27 BayÖPNVG)
- Busförderung für die Fahrzeugbeschaffung (die Beschaffung von Standardlinienomnibussen und Standard-Gelenkomnibussen kann auf Antrag des Verkehrsunternehmens gefördert werden soweit diese zum Erhalt und zur Verbesserung von Linienverkehren nach § 42 PBefG erforderlich sind und überwiegend für diese Verkehre eingesetzt werden, RZÖPNV)
- Zuweisungen für die Schülerbeförderung (FAGMittel) (Mit den Zuweisungen zu den Kosten der Schülerbeförderung gewährt der Freistaat den Kommunen zu den entsprechenden Kosten pauschale Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Die Aufgabenträger erhalten mit Hilfe dieser FAG-Mittel rund 60 Prozent der Kosten der Schülerbeförderung ausgeglichen, Artikel 10a BayFAG)
- Förderung von flexiblen Bedienungsformen (Die Bayerische Staatsregierung fördert seit 2012 flexible Bedienungsformen im ÖPNV.)
Liberalisierung des Fernbusverkehrs
Mit der Liberalisierung des Buslinienfernverkehrs im Jahr 2013 wurde ein neues Mobilitätsangebot geschaffen. Der LBO begrüßt die Liberalisierung des Buslinienfernverkehrs ausdrücklich. Die Liberalisierung bringt besonders Vorteile für die Verbraucher und die Umwelt. Das Verkehrsangebot wird für den Verbraucher nicht nur vielfältiger sondern auch „grüner“ und günstiger. Darüber hinaus bedeutet ein Mehr an Mobilität gerade für ein Flächenland wie Bayern eine Stärkung des Wirtschafts- und Tourismusstandortes. Denn dort wo es keine Flughäfen gibt und Gleise enden fährt der Bus weiter.
Fernbuslinienverkehre sind für alle Bevölkerungsgruppen aufgrund des Komforts und der attraktiven Preisgestaltung eine willkommene Mobilitätsalternative und erhalten zwischenzeitlich eine hohe Akzeptanz bei den Verbrauchern.
Die Fernbusliberalisierung ermöglicht ein umweltfreundliches, kostengünstiges und sicheres Reisen. Für viele junge Menschen ist der Bus eine günstige Alternative zu den PKW-Mitfahrzentralen. Auch viele ältere Reisegäste schätzen die direkten Verbindungen ohne Umsteigen.Besonders erfreulich ist die dynamische Entwicklung des noch jungen Marktes. Fernbusse bieten inzwischen ein stabiles und preisgünstiges Mobilitätsnetzwerk, ob innerhalb Deutschlands, in das europäische Ausland, über Nacht oder dort, wo die Bahn nicht mehr fährt.
Der Fernbus festigt seine Rolle als Reisealternative zu Bahn und Pkw und hat sich in kurzer Zeit als wichtiges zusätzliches Mobilitätsangebot im Personenfernverkehr durchgesetzt.

§ 42 a Personenverkehr (PBefG)
Der Fernbuslinienverkehr wird in § 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) als Personenfernverkehr definiert. Durch die Änderung des § 13 Absatz 2 PBefG und die Einfügung des § 42a PBefG wurde der Konkurrenzschutz der Eisenbahnen im Fernverkehr und auch der Schutz von bestehenden Fernbuslinien beseitigt. Die Neuregelung soll den Wettbewerb zwischen Omnibussen und Eisenbahnen im Fernverkehr ermöglichen und dem Verbraucher eine attraktive Beförderungsalternative eröffnen. Durch die Gesetzesänderung wurden eine Reihe von Erleichterungen geschaffen, insbesondere:
- automatische Entbindung von der Betriebspflicht nach einer Anzeige über die beabsichtigte Einstellung des Verkehrs (§ 21 Absatz 5 PBefG)
- Wegfall der Genehmigungspflicht für die Beförderungsentgelte (§ 45 Abs. 2 Nr. 1 PBefG)
- Wegfall der Genehmigungspflicht für Fahrplanänderungen (45 Abs. 2 Nr. 2 PBefG)
An der Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs sollen auch mobilitätseingeschränkte Personen teilhaben können. Daher wurde in § 42b PBefG festgelegt, dass die im Fernbuslinienverkehr eingesetzten Omnibusse für die Beförderung von mindestens zwei Rollstuhlnutzern ausgerüstet sein müssen. Diese Regelung ist am 1. Januar 2016 für neue Omnibusse in Kraft getreten und gilt seit 1. Januar 2020 für alle Omnibusse gelten.

Fernbusmarkt in Zahlen
Fernbusse sind ein attraktives, zusätzliches Mobilitätsangebot, das von vielen Menschen als Ergänzung zu Pkw, Bahn und Flugzeug genutzt wird.
Dies bestätigt auch die Akzeptanz durch die Fahrgäste. 2016 nutzten 24 Millionen Fahrgäste in Deutschland den Omnibusfernlinienverkehr (2015: 23 Millionen, 2014: 16 Millionen, 2013: 8 Millionen).
Seit Beginn des Jahres 2017 wächst der Fernbusmarkt wieder. Nach der vierteljährlichen Erhebung von IGES gibt es im zweiten Quartal 2017 251 Fernbuslinien. Pro Woche erfolgen derzeit 6.384 Fahrten (= 3.192 Hin- und Rückfahrten).
Als preisgünstige und umweltfreundliche Alternative hat sich der Fernbus als vierte Säule des Fernverkehrs neben Bahn, Pkw und Flugzeug etabliert.

Fernverkehrsmarkt
Bezogen auf den gesamten Fernverkehrsmarkt steht der Fernbus im intermodalen Wettbewerb zum privaten PKW als Marktführer sowie den Bahnangeboten im Fernverkehr und den innerdeutschen Flugverbindungen.
Auch die Monopolkommission zur Bahn hat in einem Sondergutachten (August 2017) den intermodalen Wettbewerb zwischen der Bahn und dem Fernbus beleuchtet. In diesem Zusammenhang analysiert die Monopolkommission unter anderem die Liberalisierung des Fernbusmarktes, eine von der Bahnlobby geforderte Ausweitung der Bedienverbote zum Schutz des SPNV sowie die geforderte Neuordnung der Infrastrukturfinanzierung bei Fernbus und Schienenpersonenfernverkehr. Die Liberalisierung des Fernbusmarktes wird von der Monopolkommission als ausgesprochen positiv bewertet. So heißt es: „Der nun bestehende Wettbewerb zwischen systemisch unterschiedlichen Verkehrsträgern optimiert den Verkehrsmix einer Volkswirtschaft. Kann ein Verkehrsträger eine bestimmte Relation besser bedienen als etwa die Eisenbahn, ist es volkswirtschaftlich effizient, wenn die Verbindung durch den Anbieter mit dem besten Angebot bedient wird. (…) Durch die systemischen Vorteile des Fernbusses können zusätzliche Halte und Relationen in das Verkehrsnetz integriert werden, welche die Eisenbahn wegen fehlender Schieneninfrastruktur oder aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht (mehr) bedient. Die schnelle Entwicklung des Marktes seit der Liberalisierung deutet darauf hin, dass durch eigenwirtschaftliche Linienverkehre im Fernbussegment erhebliche Wohlfahrtsgewinne realisiert werden konnten. (…) Durch das Aufkommen der Fernbuslinien hat sich die Zahl der Städte mit Anschluss an das nationale und internationale Fernverkehrsnetz verdoppelt (…).
Von den insgesamt 577 deutschen Fernverkehrshalten (Stand April 2017), die mindestens über eine Fernzug- oder Fernbusverbindung verfügen, wird rund die Hälfte ausschließlich von Fernbussen bedient. (…) Profitiert haben auch kleine und mittlere Städte, darunter vermehrt solche, die infolge der Streckenstreichung der Deutschen Bahn AG um die Jahrtausendwende ihren Zugang zum Fernverkehr verloren hatten.“
Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät. Alle zwei Jahre veröffentlicht die Kommission ein umfassendes Hauptgutachten zu aktuellen Themen der Wettbewerbspolitik. Darüber hinaus werden auch Sondergutachten veröffentlicht. Zum Bahnbereich erscheint alle zwei Jahre ein Gutachten.
Das Sondergutachten Nr. 76 der Monopolkommission unter dem Titel "Bahn 2017: Wettbewerbspolitische Baustellen" finden Sie im Wortlaut hier: Monopolkommission. Der intermodale Wettbewerb auf den Verkehrsmärkten wird in Kapitel 3 dargestellt.

Barrierefreiheit im Fernlinienbus
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat ein Handbuch „Barrierefreiheit im Fernlinienbus“ herausgegeben.
Dieser Leitfaden gibt auf über 80 Seiten einen Überblick über die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen für den Fernbuslinienverkehr, darunter die neue Vorgabe, dass ab Januar 2020 alle eingesetzten Busse barrierefrei sein und mit mindestens zwei Plätzen für Rollstuhlfahrer ausgestattet sein müssen. Darüber hinaus gibt das Handbuch weiterführende Empfehlungen, um für alle Menschen die Teilhabechancen im Fernbuslinienverkehr weiter auszubauen. Das Handbuch enthält auch übersichtliche Fahrgastinformationen.

Wegweiser Omnibus
Klimawandel, Luftverschmutzung, Lärm und Staus sind entscheidende Einflussfaktoren für die Gestaltung einer modernen, zukunftsorientierten Verkehrspolitik. Gleiches gilt für die begrenzten finanziellen Ressourcen sowie den großen Bedarf nach verlässlicher und bezahlbarer Mobilität sowohl in den Städten als auch im ländlichen Raum. Ein Verzicht auf Mobilität ist dabei keine Option. Denn mobil sein bedeutet mehr als lediglich von A nach B zu kommen. Vielmehr ist es entscheidend für Lebensqualität, Unabhängigkeit und gesellschaftliche Teilhabe, den nächsten Supermarkt oder Arzt sowie Freunde und Verwandte erreichen zu können. Es gilt somit, den Verkehr nachhaltig und wirtschaftlich zu organisieren und dabei den Menschen im Fokus zu haben. Die private Busbranche kann hier einen entscheidenden Beitrag leisten. Eigenverantwortliches Unternehmertum, das den Kunden ins Zentrum stellt, sorgt sowohl im Nah- als auch im Fern- sowie im Gelegenheitsverkehr für umweltfreundliche, effiziente und eigenwirtschaftliche Mobilität. Die Broschüre "Wegweiser Bus" gibt Impulse für einen nachhaltigen, wirtschaftlichen und zukunftsorientierten Verkehr.

LBO-Schulbusfibel aktualisiert
Der LBO hat die Schulbusfibel „Guten Morgen Busfahrerin, Guten Morgen Busfahrer!“ neu aufgelegt.
Die Broschüre eignet sich sehr gut als Kurzinformation für Unternehmen, Schulen, Kommunen und Eltern. Die 20-seitige Broschüre enthält wichtige Adressen und Informationen zum Schulbus, zur Schülerbeförderung und zur Mobilitätserziehung.
Schülerverkehr: Langzeitvergleich der Verkehrsmittel
Auch der Langzeitvergleich mit anderen Verkehrsmitteln bestätigt: Das Risiko, bei der Beförderung durch Schulbusse einen Straßenverkehrsunfall zu erleiden, ist seit Jahren bei weitem geringer als bei anderen Schulwegalternativen.
Die Unfallrate je 1000 Schüler ist bei Schulbussen seit 1990 tendenziell auf gleich niedrigem Niveau.

Am besten mit dem Bus
Um die Vorteile und die Bedeutung des Busses für Klassenreisen und im Schulbusverkehr zu unterstreichen, hat der bdo eine neue Publikation zu diesem Themenkomplex aufgesetzt. Diese liegt in zwei passgenauen Versionen jeweils für die Ansprache von Schülerinnen und Schülern sowie von Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in Schulen und Politik vor.
Mit der anhaltenden Corona-Pandemie bleibt die Busbranche weiter stark belastet und eingeschränkt. Gerade aufgrund dieser weiterhin schweren Lage erscheint es uns wichtig, mit Materialien dazu beizutragen, dass Sie als Unternehmen sich so gut wie möglich auf die „Zeit danach“ vorbereiten und dann Chancen nutzen können. Ein wichtiger Ansatzpunkt ist aus unserer Sicht das gesamte Umfeld der Schulen – sowohl in Hinblick auf die Wiederaufnahme von Klassenfahrten als auch bezüglich des Schulbusverkehrs. Dafür haben wir eine neue Publikation in zweifacher Fassung aufgelegt, die inhaltlich die Vorteile des Busses für das schulische Umfeld aufzeigt. Sie zielt sowohl auf die Bedeutung von Klassenreisen mit dem Bus ab als auch auf die Wichtigkeit eines starken Schulbusverkehrs ab und unterstreicht dabei die ökologische und die gesellschaftliche Bedeutung.
Die Inhalte haben wir für zwei relevante Zielgruppen jeweils passend in Tonalität und Gestaltung aufgearbeitet: einerseits für Schülerinnen und Schüler direkt sowie andererseits auch für Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in Schulen und Politik. Sie sollten als Unternehmen vor Ort diese Materialien entsprechend nutzen.

Schulungsvideo
Auf Initiative des Landesverbandes Bayerischer Omnibusunternehmen e.V. (LBO) und mit besonderer Unterstützung der Kommunalen Unfallversicherung Bayern / Bayerische Landesunfallkasse wurde der Film „Guten Morgen Busfahrerin, guten Busfahrer“ im Auftrag der Gemeinschaftsaktion Sicher zur Schule - Sicher nach Hause neu aufgelegt.
Der Film dient als Anregung für Busunternehmen sowie Schulen, um mit den Schülerinnen und Schülern die sichere Nutzung des Schulbusses einzuüben. Die Neuauflage zeigt den Verantwortlichen im Schulbusverkehr, wie ABC-Schützen mit Hilfe von praktischen Übungen und Vorführungen direkt am und im Bus, das richtige Verhalten beim Einsteigen und an der Bushaltestelle vermittelt werden kann.
(Hinweis: Download nur mit Webbrowser Google Chrome möglich!)
Schülerunfallgeschehen
Einen Überblick über das Schülerunfallgeschehen geben auch die Auswertungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie erfasst alle meldepflichtigen Schülerunfälle, das heißt, alle Unfälle, die eine ärztliche Behandlung nach sich ziehen.
Danach wurden im Jahr 2024 in ganz Deutschland insgesamt 1.099.442 Unfälle von Schülern gemeldet. Zu 92,1 Prozent handelt es sich dabei um Unfälle, die während des
Unterrichts, der Pausen und insbesondere beim Sportunterricht passieren. Nur 7,9 Prozent aller gemeldeten Schülerunfälle ereignen sich auf dem Schulweg im Straßenverkehr.
Dies bedeutet, dass bei insgesamt 18,164 Millionen versicherten Kindern und Schülern in Deutschland auf 1.000 Versicherte 2,67 Straßenverkehrsunfälle entfallen.

Schülerverkehr: Zahlen & Fakten
Die jüngsten Auswertungen der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung, veröffentlicht im Oktober 2025, belegen: Mit einem Anteil von nur 6,4% am gesamten Straßenverkehrsunfallgeschehen sind Schulbusse sowie öffentliche Busse und Bahnen mit einem Anteil von 2,0% nach wie vor eine der sichersten Alternative für den Schulweg. Die meisten Straßenverkehrsunfälle in der Schüler-Unfallversicherung passieren mit dem Fahrrad (43,3%). Viele Unfälle ereignen sich auch bei der Beförderung im Pkw (10,5%) und zu Fuß (9,3%).
Sicher zur Schule - sicher nach Hause
Der LBO engagiert sich seit vielen Jahrzehnten als einer der Aktionsträger in der Gemeinschaftsaktion "Sicher zur Schule - sicher nach Hause" Sicherzurschule.de für die Schulwegsicherheit in Bayern, um gezielt die Sicherheit im Schulbus noch weiter zu erhöhen.
Seit vielen Jahren steht der LBO, die Gemeinschaftsaktion und die bayerischen Verkehrsunternehmen in einem regelmäßigen Dialog mit Schulen, Aufgabenträgern und Eltern, um die Verhältnisse in der Beförderung weiter zu verbessern. Ganz entscheidend ist hierbei ein rücksichtsvoller, umsichtiger und vernünftiger Umgang miteinander.
Sicher mit dem Bus zur Schule
Rund 17,5 Millionen Schüler in Deutschland nutzen überwiegend den Bus für ihren täglichen Weg in die Schule und zurück. Seit Jahrzehnten ist der Schulbus von allen Verkehrsträgern
am geringsten am Schülerunfallgeschehen beteiligt. In Bayern werden täglich alleine 1,3 Millionen Schüler und Auszubildende mit dem Bus in die Schule bzw. Ausbildungsstätte gebracht. Hierfür stehen ca. 12.000 Omnibusse zur Verfügung. Der Omnibus ist damit die wichtigste Alternative für den Schulweg.
In der Schulbusbroschüre finden Busunternehmen alles Wichtige rund um das Thema Schulbus: Statistiken, Regeln zur Haltestellensicherheit, rechtliche Fragen zur Schülerbeförderung, Regeln für den sicheren Schulweg, Kennzeichnungspflicht mit dem Schulbusschild, Beförderung von Kindergartenkindern, Vergabeverfahren in der Schülerbeförderung.

Beförderung von Kindergartenkindern
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